Ob Käse, Wurst oder Vitamine – Wochenmärkte lassen bei frischen Produkten kaum Wünsche offen. Neben Flair und Vielfalt müssen sich die Besucher aber vor allem auch auf hygienisch einwandfreie Lebensmittel verlassen können. Für Marktbeschicker bedeutet es, dass sie die aktuellen Rechtsvorschriften kennen und darübe hinaus ihrer jährlichen Schulungspflicht nach dem Infektionsschutzgesetz nachkommen müssen.
Die IHK Nord Westfalen hat gemeinsam mit dem Hygienezentrum Münster ein zweitägiges Seminar entwickelt, in dem in kompakter und praxisorientierter Weise die relevanten Vorschriften des Lebensmittelrechts vorgestellt werden. Anhand vieler Fallbeispiele wird dabei gezeigt, wie die einzelnen Rechtsvorgaben im Marktalltag umgesetzt werden können und was unbedingt zu beachten ist. Integriert in die Schulung ist die Folgebelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz.
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