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Petition an die Regierungspräsidenten Düsseldorf, Münster, Arnsberg PDF Drucken E-Mail

Einreichung einer Petition

Sehr geehrter Herr Regierungspräsident,
wir möchten Sie um Ihre Aufmerksamkeit bitten für die Belange der Wochenmarkthändler:

 

Ausnahmegenehmigungen für die Markthändler

Durch die Umweltzonen werden die Wochenmarkthändler in der Ruhrgebietsregion mit ihren 8 Umweltzonen in ihrer Existenz massiv bedroht und die Versorgung der Bevölkerung mit frischen Produkten gerade aus der Region ist gefährdet.

Gemeinsam Handeln e.V. vertritt die Interessen der Wochenmarkthändler der Region. Auf den Wochenmärkten in der Region arbeiten mehr als 20.000 Beschäftigte in Klein- und mittelständischen Unternehmen. Als Kooperationspartner in der Arbeitsgemeinschaft Wochenmarkt, in der 20 Städte und Gemeinden Nordrhein-Westfalens als Veranstalter von Wochenmärkten sich zusammengefunden haben, um die negative Entwicklung der Wochenmärkte aufzuhalten und die Zukunft nachhaltig positiv zu beeinflussen, setzen wir uns für die Belange der Wochenmarkthändler ein.
Mit dem stationären Handel und den lokalen Werbegemeinschaften suchen wir in der Zusammenarbeit, als Vertretung der Wochenmarkthändler, nach gemeinsamen Möglichkeiten, das urbane Gefühl einer Stadt, eines Quartiers zu verbessern. Wir setzen uns für das Flair und das Lebensgefühl der Städte und Gemeinden und Marktplätze der Region ein.
Als Verein „Gemeinsam Handeln e.V.“ haben wir, die Wochenmarkthändler, die sich für die Zukunft der Wochenmärkte einsetzen, uns am 11.6.2007 zusammengeschlossen. Auf der Veranstaltung der IHK Duisburg-Niederrhein am 23.8.2007 konnten wir uns einer breiten Öffentlichkeit vorstellen.

 

Bestandsaufnahme

Viele Fahrzeuge der Markthändler wurden in der Regel mit zweckmäßigen, besonderen Auf- oder Einbauten versehen, um die angebotenen Produkte unter den heutigen Maßgaben der Lebensmittelbestimmungen zu verkaufen und angemessen präsentieren zu können. Es handelt sich um viele ältere Fahrzeugmodelle mit geringer Kilometerleistung, für die es weder Russpartikelfilter noch Nachrüstsätze gibt. Müssten sie nun in weit entfernte Gebiete ohne Umweltzonen fahren, weil sie keine Sondergenehmigung zum Befahren der Umweltzone erhalten, würde das unsere Umwelt mehr belasten. Durch die Einschränkung der wirtschaftlichen Tätigkeit in den Umweltzonen wird die Wirtschaftskraft der jetzt schon schwachen Branche der Markthändler eingeschränkt und der tägliche Einsatz der Markthändler sollte im Interesse der Allgemeinheit nicht bestraft, sondern belohnt werden. Die wirtschaftliche Lage der Markthändler wird den einen oder anderen zwingen, sein Geschäft aufzugeben, wenn der Fahrtkostenanteil erheblich anwächst. Es herrscht jetzt schon eine riesige Panik unter den Markthändlern, ob oder für wie lange jeweils eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden wird. Die Markthändler haben jetzt schon pure Existenzangst. Neuanschaffungen sind nur mit erheblichem finanziellem Aufwand für den Umbau für die Fahrzeuge möglich und das übersteigt in vielen Fällen die Leistungsfähigkeit unserer Marktbeschicker. Die Erhaltung der Wochenmärkte führt nachhaltig zu einer Entlastung der Umwelt, z.B. unter dem Gedanken der Direktvermarktung der Produkte aus der Region.

Es gibt schon eine Vielzahl unterschiedlicher Sonder- oder Ausnahmegenehmigungen in den bestehenden Umweltzonen. In den einen Umweltzonen gibt es keinerlei Übergangsfristen oder –Erleichterungen, in anderen so viele Ausnahmegenehmigungen, dass das Ordnungsamt auf Sichtkontrollen des ruhenden Verkehrs verzichten will, da es 50 % begründete Widersprüche gegen die Bußgeldbescheide erwartet. Auch die Gebührenordnung für die Ausnahmegenehmigungen weist in Köln Beträge zwischen 5,00 € und 75,00 € aus, während die Spannbreite in Berlin zwischen 100,00 € und 1.000,00 € liegt.

Mögliche Sondergenehmigungen für Wochenmarktfahrzeuge:

In Berlin gilt für Fahrzeuge, für die eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden kann unter anderem für Sonderfahrzeuge

Es werden Sondergenehmigungen unter der Voraussetzung erteilt, für

- die Sonderfahrzeuge, die die Geschäftsidee verkörpern

- die Sonderfahrzeuge mit hohen Anschaffungskosten und geringen Fahrleistungen innerhalb der Umweltzone

- als Arbeitsstätte genutzte Sonderfahrzeuge mit festen Auf-/Einbauten

- Sonderfahrzeuge, die für die Versorgung der Bevölkerung mit notwendigen Gütern und Dienstleistungen genutzt werden, wenn dies im öffentlichen Interesse liegt. I.S.v. § 1 Abs. 2 der 35. BImSchV

- wenn der Antragsteller zwingend auf das Fahrzeug angewiesen ist und eine Versagung zu einer unverhältnismäßigen Beeinträchtigung der Berufsausübung führen würde.

Hannover

In der Umweltzone Hannover gibt es für Gewerbetreibende innerhalb der Umweltzonen die Möglichkeit der Zielgebundenen Sondernutzung. Diese wird erteilt, wenn das Fahrzeug jährlich 2000 km pauschal in der Umweltzone fährt, (dies muss mit einen Fahrtenbuch dokumentiert werden) oder es handelt sich um Sonderfahrzeuge die sich durch Merkmale als Folge erheblichen Bau- oder Umbauaufwandes auszeichnen und deshalb die berufliche Tätigkeit des Antragstellers speziell auf diese Fahrzeuge ausgerichtet ist oder für die Ausübung seiner Tätigkeit ist der Antragsteller zwingend auf sein Fahrzeug angewiesen. Die Gebühren betragen hier zwischen
20,--€ und 120,--€. Eine Versagung der Ausnahmegenehmigung würde hier zu einer unverhältnismäßigen Beeinträchtigung der Berufsausübung führen.

Im Ruhrgebiet geplant

Sonderfahrzeuge, die aufgrund ihres speziellen Einsatzzwecks technische Besonderheiten aufweisen und für die keine Nachrüstung mit einem anerkannten Schadstoffminderungssystem erhältlich und ein Ersatzfahrzeug wirtschaftlich nicht vertretbar ist (bis 5 Jahre, verlängerbar unter den gleichen Voraussetzungen wie beim Erstantrag.
Es besteht die Möglichkeit, dass nur eine Ausnahme oder – Sondergenehmigung beantragt bzw. erteilt werden kann, um in allen geplanten 8 Umweltzonen des Ruhrgebietes die gleichen Rechte zu erlangen, d.h. mit nur einer Sondergenehmigung zum Befahren der Umweltzone und auch nur einer Gebühr könnten alle 8 Umweltzonen befahren werden.

Wenn in der Verordnung festgeschrieben wird, dass die Fahrzeuge der Wochenmarkthändler als Sonderfahrzeuge im oben genannten Sinne eingestuft werden, würde nicht nur die Versorgung der Allgemeinheit sichergestellt, sondern auch das urbane Lebensgefühl erhalten bleiben können, dass mit einem Wochenmarkt einher geht. Unsere Bitte ist es daher die Sondergenehmigung für die Wochenmarkthändler auf mindestens 5 Jahre festzusetzen.

Wir, die Berufsstandsvertretung der Wochenmarkthändler, Gemeinsam Handeln e.V. würden es begrüßen, wenn die Belange der Wochenmarkthändler in die Verordnung mit einfließen würden.

Als Vertretung der Wochenmarkthändler stehen wir Ihnen in allen Fragen gerne zur Verfügung.

 

 
Vereinigung der Wochenmarkthändler - gemeinsam Handeln e.V - für den Berufsstand der Wochenmarkthändler